Das Urteil ist gesprochen, die Provider jetzt schon genervt und sauer. Doch um was geht es eigentlich ? Es geht um das sog. VW Urteil, darin wurde geklagt, weil das DeNIC eine zweistellige Domain nicht zuweisen wollte. Nachdem das OLG Frankfurt den Richterspruch erlassen hat, dass das DeNIC die Domain zu zuteilen hat, eine Nichtzulassungsbeschwerde am BGH gestern abgelehnt wurde und damit das Urteil rechtskräftig ist, reagiert das DeNIC um Rechtssicherheit zu schaffen.
Susanne Dolderer, die Chefin der Registrierungsstelle, teilte mit, dass sich das DeNIC schon länger auf diesen Fall eingestellt habe und daher technisch nichts zu befürchten sei. Bereits ab dem 23. Oktober 2009 9.00 Uhr geht es los und die 274 registrierten DeNIC Mitglieder können ihre Registrierungen einspeisen. Dabei gibt es harte Regeln: Nur 1 IP darf als Sender von signierten e-Mails verwendet werden, max. 4 Registrierungen / Minute dürfen erfolgen.
Die Provider reagieren allerdings nicht so freudig darauf wie ihre Kunden die jetzt schon mit Wünschen herangetreten sind. So macht sich die Geschäftsführerin eines bekannten Unternehmens auf dem Unternehmensblog Luft: “Das ist der absolute Wahnsinn und wird intern für viel Wirbel sorgen, jetzt auf die Schnelle die erforderlichen Systemanpassungen für zweistellige de-Domains und möglichst eine wie auch immer geartete Vorregistrierung auf die Beine zu stellen. Wir sitzen ja nicht rum, drehen Däumchen und warten auf gute Gelegenheiten, um mal wieder was zu tun zu haben.”
Bei 1und1 sieht man das Ganze etwas gelassener, dort ist man sich nicht sicher ob man auf die schnelle allen Kunden eine Registrierungsmöglichkeit zur Verfügung stellen könne, vor allem erwarte man dass 8000 bis 10000 der begehrtesten Domains binnen weniger Stunden vergriffen sind.